Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

1. Gültigkeit und Dauer eines Gastaufnahmevertrages 


Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastaufnahmevertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande.

Der Gastgeber ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen.
Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen (Ferienwohnung), den vereinbarten Preis (abzüglich 10% ersparte Aufwendungen) für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB). 
Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10% an.



2. Zahlungsbedingungen



Die Bezahlung der Ferienwohnung/Zimmer erfolgt entweder am Tag vor der Abreise vor Ort in bar, oder vorab per Überweisung auf das angegebene Konto.
Bei der Buchung einer Ferienwohnung wird eine Anzahlung von 1/3 der Gesamtmiete erhoben. Sollte der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Vermieter eingegangen sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren.


3. Haustiere

Hunde können nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Ein Aufpreis von € 5,- pro Tag wird fällig. 


4. Anreise/Abreise



Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr zum Bezug bereit. Davon abweichende Anreisezeiten müssen vorher vereinbart werden.
Die Abreise hat bis 10 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.

5. Besucherregelung:

Bitte sprechen Sie vorher mit uns, wenn Sie Freunde oder Verwandte bei uns auf dem Hof / in der Ferienwohnung empfangen möchten.
Unser Seegrundstück ist unseren Feriengästen und unserer Familie vorbehalten. Wenn Sie mit Freunden oder Verwandten zum Baden gehen möchten bieten sich die Strandbäder in Riederau oder St. Alban an.